Rechtsbrüche

In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Artikel 19 (2), Grundgesetz

 

Der G20 in Hamburg hat mit erschreckender Gewalt verdeutlicht, wie zerbrechlich die demokratischen Grundrechte der Versammlungsfreiheit,[1] der Freiheit der Person, der Pressefreiheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung sind, wenn ihnen desinteressierte Politiker und sich selbst ermächtigende Polizeikräfte gegenüberstehen. Im Verlauf des Gipfels wurden unsere im Grundgesetz verankerten Rechte unter dem Vorwand der Schaffung von Sicherheit maßgeblich verletzt oder sogar entzogen.

Übergeordnetes Ziel des Polizeieinsatzes war der störungsfreie Ablauf des politischen Großereignisses. Doch der Polizei Hamburg ging es nicht nur um die Sicherheit internationaler Delegationen und die Verhinderung terroristischer Anschläge, ihr Einsatzkonzept erstreckte sich auf jegliche politische Willenskundgebung außerhalb des von ihr eng vorgegebenen Rahmens. Sich selbst ermächtigende dynamische Protestformen wie Blockadeaktionen wurden schon lange im Vorfeld des Gipfels als linksextremistisch gebrandmarkt. Kapitalismus- und globalisierungskritische Positionen sowie Kritik am ausschließlich Industrienationen und Schwellenländer repräsentierenden Format des G20, wurden als Motivation für radikalen Protest vollständig negiert. Darüber hinaus erließ die Polizei eine Allgemeinverfügung in Form einer 38 km² großen Demoverbotszone. Damit wurde im Zentrum der Stadt, in einem Gebiet ungefähr so groß wie die Hansestadt Wismar, jegliche politische Meinungs­kund­gebung untersagt.[2] Die Strategie der Polizei erschöpfte sich allerdings nicht in der räum­lichen Ausgrenzung von Demonstranten, sie kriminalisierte mit Hilfe einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit weite Teile des gesamten Protestes.

Politische Inszenierung und konstruierte Risiken

Inszenierung und Konstruktion sind im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Hamburger Polizeiführung relevante Schlüsselbegriffe. Auf der Grundlage einer verzerrten Gesamtwahrnehmung, konstruierte sich die Einsatzleitung das Feindbild, das am besten zu der politischen Agenda ihres Führungsstabes passte. Dieser setzt nach wie vor auf eine veraltete restriktive Polizeistrategie, die so genannte Hamburger Linie. In Verbindung mit dem Summit Policing führte dieser Ansatz zu einer vollständigen Versicherheitlichung des Gesamtgeschehens. Dies spiegelte sich in dem Aufgebot von 31.500 Polizisten, die sich nach Angaben der Bundesregierung in: 23 169 Polizeibeamte, 5 500 Bundespolizisten, 2 541 Kräfte des BKA, 60 Informationstechniker und 101 österreichische Bundespolizisten aufschlüsselten.[3] 

Das Sicherheitskonzept eskalierte in einem nahezu militärisch anmutenden Material­aufwand. Prägnante Beispiele hierfür sind die Beschaffung des Polizeipanzers Survivor und die Verwendung des Scharfschützengewehrs PSG1. Daneben kamen mit dem WaWe 10.000 zwei Dutzend der weltweit leistungs­stärksten Wasserwerfer,[4] 153 zusätzliche Diensthunde, eine verstärkte Reiterstaffel, 11 Hubschrauber, 120 Polizeitaucher sowie diverse Spezialkräfte zum Einsatz.[5] Über die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gipfelteilnehmer hinaus, entstand in der Grauzone zwischen Verfassungsschutz und Polizeipräsidien ein Gefahrenkonstrukt, das in der Neuinstallation von hunderten Überwachungs­kameras, der Kriminalisierung anreisender Protestteilnehmer und der kategorischen Ablehnung von Camps, als potentiellem Organisationsraum linken Widerstandes mündete. Eine diffuse Bedrohung durch militante Linksextremisten sollte so heraufbeschworen werden. 

Verdeckte Ermittler und unscharfe Prognosen

Die Polizei Hamburg steht seit langem wegen des Einsatzes verdeckter Ermittler in der Kritik. Diese Praxis ist nicht nur unethisch, sondern auch in Bezug auf ihre Ergebnisse riskant: Es besteht die Gefahr, dass die Spitzel Sachverhalte falsch bewerten oder gezielt gestreuten Fehlinformationen aufsitzen. Dies war vermutlich im Zusammenhang mit dem Einsatz am Freitag im Schanzenviertel der Fall. Fehlinformationen über einen vermeintlichen Hinterhalt und stark gesicherte Barrikaden führten dazu, dass die auf dem Schulterblatt positionierten Polizeikräfte aus Bayern nicht frühzeitig eingriffen und die Situation in der Schanze eskalierte.[6] Die nach der gewaltsamen Zerschlagung der Demonstration “Welcome to Hell“ stark unter Druck geratene Polizeiführung konnte sich gegen Mitternacht, als Geschäfte längst geplündert waren und Barrikaden brannten, durch den martialischen Einsatz des Spezialeinsatzkommandos SEK medienwirksam als Retter in Szene setzen.[7] Eine politische Inszenierung par Excellence, die es der Polizei erlaubte, eigene Fehler und Gewaltexzesse zu vertuschen und in Bezug auf die Deutungshoheit des Gesamtgeschehens wieder an Boden gewinnen.

Im Fall des Einsatzes verdeckter Ermittler in der linken Szene stehen die Ergebnisse in keinem Verhältnis zu dem Eingriff in die Grundrechte der Observierten. Auch bedient sich die Polizei Provokateuren aus den eigenen Reihen, die dann gezielt Regeln verletzen und damit den Vorwand zum polizeilichen Einschreiten liefern. Nichts wird diesbezüglich dem Zufall überlassen. So wurde während des G7 in Heiligendamm der britische Polizist Mark Kennedy als Provokateur eingesetzt.[8] Im Rahmen der „Welcome to Hell“ musste die Polizei bisher den Einsatz von vier verdeckten Ermittlern einräumen. Besonders brisant ist, dass sich diese vermummt hatten und damit aktiv am Protestgeschehen beteiligt waren. Der Straftatbestand der Vermummung diente der Einsatzleitung als Vorwand zu Angriff auf die Demonstration. Thomas Feltes weist darauf hin, dass verdeckte Ermittler eigentlich lediglich im Nachhinein und nur zur Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung eingesetzt werden dürfen.[9] Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche verdeckte Ermittler im Rahmen des G20 eingesetzt wurden. Darüber hinaus waren hunderte zivile Tatbeobachter vor Ort. Zu höherer Transparenz ist die Polizei mit dem Verweis auf strategische Einsatzstrategien selbst bei parlamentarischen Anfragen nicht bereit. 

Unkritische Medien und eine politische Justiz

Schon im Vorfeld des Gipfels wurde das gesellschaftliche Klima dadurch vergiftet, dass selbst etablierte Medien polizeiliche Prognosen unreflektiert übernahmen. Dies galt insbesondere für die von der Polizei kommunizierte Annahme einer Anreise von „8.000 autonomen Gewalttätern“,[10] wobei der Begriff ‚autonom‘ immer mit dem Begriff der Gewalt gleichgesetzt und damit eine theoretische Möglichkeit als bewiesene Tatsache präsentiert wurde. Die politische Öffentlichkeit sollte so auf die Argumentationslinie der Polizei eingeschworen und gegen den radikalen Protest eingestellt werden. Insbesondere rechte Parteien sprangen mit wiederholten Forderungen nach größerer Härte gegen den imaginierten Feind von links bereitwillig auf diesen Zug auf. Im Verlauf des Gipfelwochenendes setzte sich diese polizeieigene Erzählung fort. In Bezug auf den Freitag im Schanzenviertel war sehr schnell von mehr als dreißig Autonomen auf den Dächern, einem bewaffneten Hinterhalt inklusive präparierten Feuerlöschern, Präzisionszwillen, Batteriefeuerwerken, Eisenspeeren und einem auf einen Wasserwerfer geworfenen Molotowcocktail die Rede. Diese Behauptungen stießen bundesweit auf große Resonanz. Stichhaltige Beweise wurden nicht vorgelegt. Die vorschnelle Verbreitung unbewiesener Annahmen lässt sich wohl nur durch den dringenden Wunsch nach vollständiger Authentizität der eigenen Erzählung und einer enormen Geltungsmacht des eigenen sehr engen Dunstkreises erklären.[11] Von dem bewaffneten Hinterhalt und den mehr als dreißig Autonomen war schon bald nicht mehr die Rede. Abgeschlossen wurde diese verhängnisvolle Kausalkette durch eine Justiz, die sich zum Erfüllungsgehilfen von Polizei und Politik machte. So forderte der damalige regierende erste Bürgermeister Olaf Scholz direkt nach dem Gipfel: „Meine Hoffnung ist, dass eine der Konsequenzen sein wird, dass die Gewalttäter, die wir gefasst haben […] mit sehr hohen Strafen rechnen müssen“[12] Dieser Forderung scheint die Hamburger Justiz bereitwillig zu folgen, wie die ersten nach dem G20 gefällten Urteile gezeigt haben.[13]

Persönliche Angriffe, polizeiliche Kontrastrategien und Repression

Eine weitere Zielscheibe der Innenbehörde war der emanzipatorische und radikale Teil des Protestes und seine sichtbaren Akteure. In der Öffentlichkeit stehenden Mitglieder der Autonomen, der IL und des Roten Aufbaus wurden im Bericht des Hamburger Verfassungsschutzes erstmalig namentlich erwähnt. Damit sollte die Unterstützung für die Blockadeaktionen im Hamburger Hafen und die Bündnisse „BlockG20“ und „Welcome to Hell“ unterminiert und die Bewegungen öffentlich gebrandmarkt werden. Im Gegensatz dazu wurde die Frage nach dem kritischen gesellschaftlichen Umgang mit einem Großereignis, bei dem das Menschen- und Völkerrecht missachtenden Autokraten eine internationale Plattform geboten wurde, vom Hamburger Senat nicht gestellt. Ein weiteres Zeichen dieser Strategie war die lange im Vorfeld feststehende Absicht der Polizei, keine Protestcamps zuzulassen. Die Anmelder der Protestcamps waren deshalb dazu gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten. Dennoch versuchte die Polizei, noch während der laufenden Verfahren vollendete Tatsachen zu schaffen: Sie verlegte die Standorte vom Zentrum weg und drangsalierte die im Entstehen begriffenen Camps. In Bezug auf die Mobilisierung anreisender Protestteilnehmer herrschte eine von Polizei und Innenbehörde gewollte Unsicherheit. Schlussendlich kapitulierten die Initiatoren des Protestcamps in Entenwerder nach gewaltsamen Übergriffen. Im Camp in Altona konnte nach symbolischen Protestaktionen schließlich doch noch geschlafen werden.

Eine zeitgemäße deeskalierende Polizeistrategie, die sich dadurch auszeichnet, dass frühzeitig ein ernsthafter Dialog mit den Anmeldern der politischen Bündnisse stattgefunden hätte, fehlte beim G20 in Hamburg vollständig. So blieb die Interaktion mit den Anmeldern der „Welcome to Hell“ auf kurze eingespielte Kontakte mit der Versammlungs­behörde beschränkt.[14] Ohne eine Stigmatisierung seitens Innenbehörde und Polizei konnten nur die bürgerliche Mitte repräsentierende Proteste, wie die „G20 Protestwelle“, der Gipfel für globale Solidarität auf Kampnagel und die senats- und wirtschaftsnahe Demonstration „Hamburg zeigt Haltung“ durchgeführt werden. Die Initiation letzterer durch senatsnahe Akteure wurde als eklatanter Bruch mit dem bis zu diesem Zeitpunkt spektrenübergreifenden Ansatz des gesamten Protestes empfunden und als Konkurrenzveranstaltung zu den Großdemos „Welcome-to-Hell“ und „Grenzenlose Solidarität statt G20“ kritisiert. Dem gesamten Protest wurde mit der Hamburger Linie eine restriktive Polizeistrategie gegen­übergestellt, die nicht auf die Aushandlung der Möglichkeiten demokratischen Protestes, sondern auf die Entmutigung und Einschüchterung der Protestteilnehmer ausgerichtet ist. Versammlungs- und  Demonstrationsrecht sind hierbei nachrangig. Ein freiheitsfeindlicher Ansatz, der in Hamburg zu 

  • einer kriminalisierenden und auf Ausgrenzung setzenden polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit
  • vornehmlich politisch motivierten Gefahrenprognosen
  • gewaltsamen Übergriffen auf Demonstranten (Polizeigewalt)
  • billigend in Kauf genommenen Grundrechtsverletzungen
  • unverhältnismäßiger Film- und Videoüberwachung 
  • willkürlicher Repression und Rachejustiz

führte. Radikale, emanzipatorische, autonome kapitalismus- und globalisierungskritische Teile des Protestes sollten marginalisiert werden. Anna Lucazeck warnt: „Es ist davon auszugehen, dass die in Hamburg exzessiv gesammelten Daten nicht nur für die Strafverfolgung in Hamburg genutzt, sondern auch beim nächsten Anlass gegen Protestierende gewendet werden, die dann etwa nicht einreisen dürfen oder präventiv in Gewahrsam genommen werden.“[15]

Polizeigewalt, Grundrechtsverletzungen und politische Ignoranz

Im Verlauf des Gipfels kam es in einem bisher in Hamburg unvorstellbaren Maße zu Polizeigewalt. Die Schauplätze und Art der Vorfälle reichen von dem Angriff auf die „Welcome to Hell“, über das Niederknüppeln der Versammlung am Rondenbarg, das brutale Stoppen des grünen Blockadefingers bis hin zu direkten Angriffen auf Anwohner und Passanten. Auf Video dokumentierte Übergriffe sind unter „G20 Doku“ einzusehen.[16] Es ist davon auszugehen, dass es sich bei den Vorfällen nur um die Spitze eines Eisberges handelt. Demonstranten wurden nicht wie erwartet in hoher Zahl präventiv, auch dies wäre ein grundrechtsverletzendes Vorgehen gewesen, in die GESA gebracht, sondern Polizeikräfte einsparend direkt vor Ort abgestraft. Diese gewalttätigen Ausfälle unterminierten die freiheitliche Opposition und traumatisierten in ihrer Brutalität Aktivist*innen. Seitens der Polizei war neben der protestfeindlichen Haltung, Überforderung und ein mangelndes Bewusstsein in Bezug auf sich selbst ermächtigende Aktionsformen zu erkennen, das so nicht tolerierbar ist.

Für den Verlauf des gesamten Gipfels war kennzeichnend, dass sich die Polizei entgegen dem Prinzip der Gewaltenteilung als ein von der Politik unabhängiger Akteur etablieren konnte. Die in der Bürgerschaft vertretenen Parteien, mit Ausnahme der Partei DIE LINKE, schwiegen oder begrüßten diese Entwicklung, getrieben von dem Wunsch nach einem harten Durchgreifen gegen eine vermeintliche Gefahr von Links. Es ist anzunehmen, dass die erheblichen Grenzüber­schreitungen der Polizei im Zuge der Bewältigung der Gesamtaufgabe billigend in Kauf genommen wurden. Dies gilt sowohl für das Bundesinnen­minis­terium, als auch für den Hamburger Senat. Es ist der Politik, allen voran dem zu der Zeit amtierenden Bürgermeister Olaf Scholz, anzulasten, dass diese ausschließlich negativen Prognosen zum G20 unhinterfragt gelten und eins zu eins in polizeiliches Handeln münden konnten.

Anstatt auf eine Strategie rechtswidriger Repression und Täuschung von Politik und Öffentlichkeit zu setzen, wäre eine auf Kooperation mit den Anmeldern ausgerichtete Verhandlungsstrategie, die geeignetere Maßnahme gegenüber allen am Protest beteiligten Akteuren gewesen. Der Hamburger Linie konnte allerdings durch das unablässige und mutige Engagement einer Vielzahl von Initiativen, zu nennen sind hier der Republikanische Anwaltsverein RAV, das Bündnis „United we Stand“, das unabhängige Medienzentrum FCMC, zahlreiche Videoreporter und Demofotografen, sowie unzähligen engagierten Beobachter*innen erfolgreich entgegengewirkt werden.

Hamburger Linie

 

[1] Die Versammlungsfreiheit ist im Artikel 8 des Grundgesetzes verankert: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

[2] G20 Sonderausschuss, Dr. Christian Ernst von der Bucerius Law School kritisiert, dass durch die Allgemeinverfügung eine Situation geschaffen worden sei, in der man jede Versammlung verbieten konnte, ohne den Anmelder oder den Zweck der Versammlung überhaupt zu kennen. Damit sei das Prinzip der Ermessensgrundlage verletzt worden.

[3] Deutscher Bundestag, 08.09.2017, Sicherheitskonzeption des G20-Gipfels in Hamburg, Drucksache 18/13535, abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/135/1813535.pdf

[4] Andreas Ulrich, Spiegel Online, Festung Hamburg, 19. Juni 2017, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/g20-gipfel-in-hamburg-so-ruestet-sich-die-polizei-a-1152892.html

[5] NDR.de, G20: Wie die Polizei sich vorbereitet, 04.07.2017, abrufbar unter: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Wie-die-Polizei-sich-vorbereitet,gipfeltreffen518.html

[6] Denis Fengler, Das Risiko war nicht kalkulierbar, Welt.de, 01.10.2017, abrufbar unter: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article169217008/Das-Risiko-war-nicht-kalkulierbar.html und Panorama, Bayrischer Polizist: „Event-Charakter“ statt Protest, Das Erste, 20.07.2017, abrufbar unter: https://daserste.ndr.de/panorama/Bayrischer-Polizist-Event-Charakter-statt-Protest,lochner100.html

[7] Thomas Knoop, Polizei prüft Markierungs-Waffen gegen Chaoten, Bild.de, 13.07.2017, abrufbar unter: https://www.bild.de/regional/hamburg/g20-gipfel/markierungswaffen-gegen-chaoten-52542940.bild.html

[8] Spiegel Online via Falsent, Heiligendamm Agent Provokateur, 01.04.2012, abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=DE1X9t4IsvE

[9] Kristian Stemmler, „Es wurden rechtliche Grenzen überschritten“, Vermummte ‚Tatbeobachter‘ und staatliche Gewalt – über den G20 Einsatz in Hamburg. Ein Gespräch mit Thomas Feltes, Junge Freiheit, 02.06.2018, abzurufen unter: https://www.jungewelt.de/artikel/print.php?id=333506

[10] Jörg Diehl und Ansgar Siemens, Hochsicherheitszone Hamburg, 28.06.2017, Spiegel Online, Panorama, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/g20-gipfel-in-hamburg-wie-die-polizei-sich-ruestet-und-womit-sie-rechnen-muss-a-1154613.html

[11] Hartmut Dudde, G20: Pressekonferenz der Polizei Hamburg, abendblatttv, 10.07.2017, abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=2lHK7uFTtUE

[12] Spiegel Online, Olaf Scholz fordert harte Strafen für Randalierer, 08.07.2017, abrufbar unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g20-gipfel-olaf-scholz-fordert-harte-strafen-fuer-randalierer-a-1156825.html

[13] Prozessbeobachtung: United We Stand, abrufbar unter: https://unitedwestand.blackblogs.org/category/prozesse/ und G20ApUA Außerparlamentarischer Untersuchungsausschuss G20, abrufbar unter: https://g20apua.blackblogs.org

[14] Wortprotokoll (Neufassung mit nachgereichter Anlage) der öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses „Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“, Nr. 21/7, 05. April 2018, unter: http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/62063/protokoll-der-öffentlichen-itzung-des-sonderausschusses-gewalttätige-ausschreitungen-rund-um-den-g20-gipfel-in-hamburg-.pdf

[15] Anna Lucazeck, G 20 Hamburg: Überwachen, Kriminalisieren, Abschrecken, Antifaschistisches Infoblatt, Repression, AIB 117 / 4.2017, 29.03.2018, abrufbar unter: https://www.antifainfoblatt.de/artikel/g-20-hamburg-überwachen-kriminalisieren-abschrecken

[16] G20 Doku, Der Gipfel der Polizeigewalt, verfügbar unter: https://g20-doku.org/category/polizeigewalt/

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